Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
CD-Energie
Claudio Deidda
Leitenweg 12
85778 Haimhausen
Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen CD-Energie,
Inhaber Claudio Deidda (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern über
Energieberatungsleistungen, die Erstellung von Energieausweisen, individuellen
Sanierungsfahrplänen (iSFP), Fördermittelbegleitungen sowie Schornsteinfeger- und sonstige
technische Dienstleistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in
Textform zugestimmt wurde.
(3) Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, schriftliche Beauftragung oder durch
Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind die jeweilige Auftragsbestätigung sowie die
gesetzlichen und technischen Vorgaben zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit diese für den Auftraggeber
zumutbar sind.
(3) Änderungen gesetzlicher Anforderungen oder Förderbedingungen nach Auftragserteilung können
zu Anpassungen des Leistungsumfangs führen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und
Unterlagen vollständig, richtig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung.
Hierzu zählen insbesondere:
 Baupläne
 Grundrisse
 Baubeschreibungen
 Energiekostenabrechnungen
 Feuerstättenbescheide und dazugehörige Feuerstätten-Bescheinigungen
 technische Datenblätter
 Förderunterlagen
(2) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender, verspäteter oder fehlerhafter Angaben
gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
(3) Der Auftraggeber gewährleistet einen sicheren und ungehinderten Zugang zu allen für die
Leistungserbringung erforderlichen Gebäudeteilen, Anlagen und Einrichtungen.
§ 5 Energieberatung, iSFP und Energieausweise
(1) Energieberatungen, individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP) und Energieausweise werden auf
Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Vorgaben erstellt.
(2) Die Ergebnisse beruhen auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen und Angaben. Für
deren Vollständigkeit und Richtigkeit ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.
(3) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen auf
ihre tatsächliche Richtigkeit oder Vollständigkeit zu überprüfen.
(4) Die Erstellung eines Energieausweises oder eines individuellen Sanierungsfahrplans stellt keine
Zusicherung bestimmter Energieverbräuche, Einsparungen, Baukosten oder Förderhöhen dar.
(5) Empfehlungen im Rahmen einer Energieberatung ersetzen keine Fachplanung, Statik,
Genehmigungsplanung oder Ausführungsplanung.
§ 6 Unabhängigkeit und Interessenkonflikte
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Energieberatungsleistungen unabhängig sowie produkt-,
anbieter- und herstellerneutral.
(2) Für Empfehlungen im Rahmen der Beratung erhält der Auftragnehmer keine Provisionen,
Rückvergütungen oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteile von Herstellern, Lieferanten oder
ausführenden Unternehmen.
(3) Ein wirtschaftliches Eigeninteresse des Auftragnehmers an konkreten Investitionsentscheidungen
des Auftraggebers besteht nicht.
§ 7 Fördermittelbegleitung
(1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Vorbereitung und Begleitung von
Förderanträgen.
(2) Eine Bewilligung von Fördermitteln kann nicht garantiert werden.
(3) Die Entscheidung über die Förderfähigkeit sowie die Höhe der Förderung liegt ausschließlich bei
den jeweils zuständigen Förderstellen.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Ablehnungen von Förderanträgen, Förderkürzungen oder
Änderungen von Förderbedingungen.
(5) Der Auftraggeber ist für die Einhaltung von Fristen und die rechtzeitige Bereitstellung
erforderlicher Unterlagen verantwortlich.
(6) Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers besteht unabhängig von einer Bewilligung,
Ablehnung, Kürzung oder Rückforderung von Fördermitteln. Eine Ablehnung oder Kürzung der
Förderung berührt Höhe und Fälligkeit der vereinbarten Vergütung nicht.
(7) Soweit vereinbart, stellt der Auftragnehmer Förderanträge im Namen und für Rechnung des
Auftraggebers. Antragsteller und Zuwendungsempfänger gegenüber der Förderstelle ist der
Auftraggeber.
§ 8 Schornsteinfegerarbeiten
(1) Der Auftragnehmer führt freie Schornsteinfegerarbeiten nach den jeweils geltenden gesetzlichen
Bestimmungen und technischen Regeln durch.
(2) Die Verantwortung für die fristgerechte Veranlassung gesetzlich vorgeschriebener
Schornsteinfegerarbeiten verbleibt beim Eigentümer beziehungsweise Betreiber der Anlage.
(3) Hoheitliche Tätigkeiten dürfen ausschließlich durch den jeweils zuständigen bevollmächtigten
Bezirksschornsteinfeger ausgeführt werden, sofern gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.
§ 9 Termine und Ausfallpauschalen
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.
(2) Kann ein vereinbarter Termin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht
durchgeführt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, entstandene Aufwendungen in Rechnung zu
stellen.
(3) Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen des
Auftraggebers kann eine Ausfallpauschale von 80,00 € netto berechnet werden.
(4) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden
entstanden ist.
§ 10 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Maßgeblich sind die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise. Sämtliche gegenüber
Verbrauchern angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise einschließlich der jeweils geltenden
gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Zusätzliche Leistungen, die nicht Gegenstand des ursprünglichen Angebots sind, werden
gesondert vergütet.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem
Leistungsfortschritt zu verlangen.
(5) Bei individuell angefertigten Leistungen oder Vorleistungen kann eine Vorauszahlung verlangt
werden.
(6) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
§ 11 Kündigung
(1) Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden.
(2) Soweit ein Werkvertrag vorliegt, kann der Auftraggeber den Vertrag bis zur Vollendung der
Leistung jederzeit kündigen (§ 648 BGB). In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die
vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge
der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner
Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
(4) Das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach § 13 bleibt unberührt.
§ 12 Urheberrechte und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen, Berechnungen, Konzepte, Energieausweise,
Sanierungsfahrpläne, Zeichnungen und Dokumentationen unterliegen dem Urheberrecht.
(2) Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung ist nur im vertraglich vorgesehenen
Umfang zulässig.
(3) Die vollständige oder teilweise Nutzung für andere Objekte oder Projekte bedarf der vorherigen
Zustimmung in Textform.
§ 13 Gewährleistung und Haftung
(1) Soweit die Leistung einen werkvertraglichen Erfolg zum Gegenstand hat (insbesondere
Energieausweis, individueller Sanierungsfahrplan), richten sich Abnahme und Verjährung von
Mängelansprüchen nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 640, 634a BGB).
(2) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
(5) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen
Gewinn ausgeschlossen.
§ 14 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden
Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des
Auftragnehmers.
§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen
Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung wird gesondert zur Verfügung
gestellt.
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Die
gesonderte Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher
rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung
gestellt und sind Bestandteil des Vertrages.
(2) Wünscht der Verbraucher, dass mit der Ausführung der Leistung bereits vor Ablauf der
Widerrufsfrist begonnen wird, so hat er dies gegenüber dem Auftragnehmer ausdrücklich und auf
einem dauerhaften Datenträger zu verlangen.
(3) Widerruft der Verbraucher den Vertrag, nachdem er ein Verlangen nach Absatz 2 erklärt hat,
schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen. Der Wertersatz
bemisst sich nach dem Verhältnis der bereits erbrachten Leistung zum Gesamtumfang der vertraglich
geschuldeten Leistung (§ 357a Abs. 2 BGB).
(4) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung, wenn der Auftragnehmer die Leistung
vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu
seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und zugleich seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er
sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
§ 16 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Für Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen
oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.
CD-Energie
Standort
Leitenweg 12
85778 Haimhausen
Kontakt
Claudio Deidda
cdeidda-energie@web.de
+49 1551/0518541
Mo-Do 8:00-16:00 / Fr 8:00-12:00