freie Schornsteinfegerleistungen
Reinigung
Überprüfung
Abgasmessung
neutrale Beratung
Häufig gestellte Fragen
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Ja! Sie dürfen für freie Leistungen jederzeit Ihren Kaminkehrer frei wählen!
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Dem bisher zuständigen Kaminkehrerbetrieb kündigen und einen andern qualifizierten Kaminkehrerbetrieb beauftragen.
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Bei Kaminen an denen eine Festbrennstofffeuerstätte (Holz/Pellet/Hackschnitzel) angeschlossen ist, ist die Kehrung von der Nutzung abhängig (1-4 mal jährlich)
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Wir führen alle klassischen Aufgaben rund um Feuerungsanlagen: Reinigung, Wartung, Emissionsmessungen, Überprüfung und Beratung unabhängig vom Bezirksschornsteinfeger durch.
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Kehren dient nicht nur der Rußentfernung, sondern der Betriebs- und Brandsicherheit sowie dem Umweltschutz.
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Ja. Alle Arbeiten werden nach den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt und sind vollständig anerkannt.
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Sie sorgt für Sicherheit, verhindert Brände und erhöht die Effizienz Ihrer Heizungsanlage – das spart langfristig Energie und somit Kosten.
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In der Regel ja. Freie Kaminkehrer sind oft flexibler und können schneller Termine anbieten.
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Ein freier Kaminkehrer übernimmt alle klassischen Aufgaben rund um Feuerungsanlagen: Reinigung, Wartung, Überprüfung und Beratung – unabhängig vom Bezirksschornsteinfeger.
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Reinigung von Schornsteinen, Abgasleitungen und Heizungen, Emissionsmessungen, Wartung sowie Beratung zur Energieeffizienz uvm.
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Der Bezirksschornsteinfeger ist für hoheitliche Aufgaben zuständig (z. B. Feuerstättenschau). Freie Kaminkehrer dürfen alle handwerklichen Arbeiten wie Reinigung und Messungen durchführen.