Abgasmessung an Feuerstätten
In Deutschland müssen nach der 1. BImSchV in regelmäßigen Abständen durch den Schornsteinfeger Abgasmessungen an Feuerstätten (Öl, Gas, Festbrennstoffe) durchgeführt werden.
Im Vordergrund steht sicherzustellen, dass der Umweltschutz und die Effizienz der Anlagen eingehalten wird.
Gemessen werden Abgastemperatur, CO-Gehalt, Rußzahl und Restsauerstoffgehalt.
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Heizung
Raumheizern
Kachelofen
Badeofen
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Heizung
Raumheizern
Kachelofen
Badeofen
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Zentralheizung
Kaminofen (Schwedenofen)
Kachelofen (auch Wassergeführt)
egal ob Scheitholz, Pellet, Brikett oder Hackschnitzel
Wir bieten Abgasmessungen an bei:
Nachweismessung für Holzöfen
Ihr zuständiger Kaminkehrer hat Ihren Holzofen (Kaminofen oder Kachelofen) nach der1. BImSchVbeanstandet, Sie möchten Ihren Ofen aber nicht austauschen?
Wir führen eine Nachweismessung durch, um zu prüfen, ob die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden.
Messung nach den gesetzlichen Vorgaben
Offizieller Nachweis zur Vorlage beim zuständigen Kaminkehrer
Hinweis: Für die Einhaltung der Grenzwerte kann keine Garantie übernommen werden.