Abgasmessung an Feuerstätten

In Deutschland müssen nach der 1. BImSchV in regelmäßigen Abständen durch den Schornsteinfeger Abgasmessungen an Feuerstätten (Öl, Gas, Festbrennstoffe) durchgeführt werden.

Im Vordergrund steht sicherzustellen, dass der Umweltschutz und die Effizienz der Anlagen eingehalten wird.

Gemessen werden Abgastemperatur, CO-Gehalt, Rußzahl und Restsauerstoffgehalt.

Wir bieten Abgasmessungen an bei:

Nachweismessung für Holzöfen

Ihr zuständiger Kaminkehrer hat Ihren Holzofen (Kaminofen oder Kachelofen) nach der1. BImSchVbeanstandet, Sie möchten Ihren Ofen aber nicht austauschen?

Wir führen eine Nachweismessung durch, um zu prüfen, ob die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden.

  • Messung nach den gesetzlichen Vorgaben

  • Offizieller Nachweis zur Vorlage beim zuständigen Kaminkehrer

Hinweis: Für die Einhaltung der Grenzwerte kann keine Garantie übernommen werden.