Energieausweise
Verbrauchsausweis
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ab 100,00€
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Er gibt den Energieverbrauch eines Gebäudes auf Basis der Heizkostenabrechnungen der von drei zusammenhängenden Jahren an. Dieser ist im Gegensatz zum Bedarfsausweis somit Nutzerabhängig.
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muss bei Verkauf-/ Vermietung vorgelegt werden
10 Jahre gültig
zulässig für:
Wohngebäude mit mehr als vier Wohnungen
Neubauten nach energetischem Standard (KfW 40/55)
Errichtung nach 1977
Bedarfsausweis
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ab 400,00€
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Gibt den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes auf Basis seiner Bau- und Anlagentechnik (Dämmung, Fenster, Heizung,..) an. Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis ist er nutzerunabhängig, präziser und bei Neubauten sowie älteren Bestandsgebäuden oft Pflicht.
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muss bei Verkauf-/ Vermietung vorgelegt werden
10 Jahre gültig
Pflicht bei:
Neubauten
unsanierten Gebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten
bei Bauantrag vor 1978
Häufig gestellte Fragen
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Er gibt eine Bewertung der energetischen Qualität und Effizienz von Gebäuden an.
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Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Welchen Sie benötigen hängt vom Gebäude, Baujahr und Sanierungsstand ab.
Verbrauchsausweis
Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre
Daten kommen aus Heizkostenabrechnungen
Einfach und günstiger
Ergebnis hängt stark vom Nutzerverhalten ab (Heizen, Lüften etc.)
Bedarfsausweis
Basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes
Berücksichtigt Bauweise, Dämmung, Heizung etc.
Unabhängig vom Nutzerverhalten
Aufwendiger, aber deutlich aussagekräftiger
Der wichtigste Unterschied:
Der Verbrauchsausweis zeigt, wie viel verbraucht wurde,
der Bedarfsausweis zeigt, wie viel das Gebäude theoretisch benötigt.
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In vielen Fällen ist ein Energieausweis Pflicht.
Pflicht besteht bei:
Verkauf einer Immobilie
Neuvermietung
Verpachtung
Neubau (hier immer Bedarfsausweis)
Bei Immobilienanzeigen (Kennwerte müssen angegeben werden)
Tipp:
Den Energieausweis frühzeitig erstellen lassen spart Stress bei Verkauf oder Vermietung.
Der Ausweis muss bereits bei der Besichtigung vorgelegt und spätestens beim Vertragsabschluss übergeben werden. Ohne gültigen Energieausweis drohen Bußgelder.
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Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig – egal ob es ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis ist.
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Bei Verbrauchsausweisen ist meistens kein Vor-Ort-Termin nötig.